Regeln2023-08-08T19:59:42+00:00

Nerdyflohmarkt: Reglement und Vorschriften

Es wird  vorausgesetzt, dass jeder Händler dieses Reglement genau durchliest und dieses einhält.

1.Standmiete

Die Standgebühr pro Tisch  ist in der Anmeldung und auf der Homepage ersichtlich.

Es wird unterschieden zwischen privaten und kommerziellen Verkäufern. Private Händler müssen keine UID angeben.

Die Platzierungen der Tische werden durch den Veranstalter organisiert. Es wird versucht, alle Wünsche zu berücksichtigen. Diese Wünsche sollten bereits bei der Anmeldung bekannt gegeben werden.

Strom und Internet stehen auf Anfrage und gegen einen Aufpreis zur Verfügung.

 

2.Börse

Abfallentsorgung: Alle Abfälle der Verkaufstände sind durch die Verkäufer zu bereinigen oder werden gegen einen Aufpreis von CHF 10.- vom Veranstalter entsorgt.

Das Abspielen von Musik über Lautsprecher oder anderweitig lauten Geräuschen ist untersagt. Auch Megafone oder andere störenden Gerätschaften sind untersagt.

Vor Ort kann kein Geld gewechselt werden.

 

3.Angebot

Verkauft werden darf alles was nerdig ist oder auf der Homepage beschrieben wird. Alle Artikel dürfen neu und in OVP, oder in gebrauchten Zustand sein. Defekte Artikel dürfen auch verkauft werden, müssen aber gekennzeichnet sein.

Das Verkaufen von Raubkopien, Flashkarten oder Fälschungen ist untersagt!

Jeder Artikel muss mit einem gut ersichtlichen Preisschild gekennzeichnet werden. Es darf bei den Preisen natürlich auch gefeilscht werden, jedoch sollte jeder Artikel mit einem Preisschild gekennzeichnet , oder ein Preisschild davor aufgestellt sein.

Der Händler verpflichtet sich dazu, das Einhalten des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

 

4.Zustand der Ware

Der Verkäufer verpflichtet sich dazu defekte Artikel klar zu kennzeichnen.

Wird ein Gerät oder Spiel, welches als funktionstüchtig gekennzeichnet wurde, nach dem Kauf als defekt empfunden, verpflichtet sich der Händler mit dem Kunden eine geeignete Lösung zu finden (Anpassen des Preises, Ersatz, Geld zurück). Stellt der Kunde erst nach Ende der Börse einen Defekt fest, ist die Verpflichtung des Händlers nichtig.

Eine Gewährleistung oder Garantie über den Zeitraum der Börse hinaus ist Sache des Verkäufers und kein Zwang.

Sollte es mehrfach vorkommen, dass sich von einem Verkäufer als funktionierend gekaufte Ware als defekt rausstellt, kann dieser sofort der Messe verwiesen werden.

 

5.Haftung

Der Händler ist für jede Art von Diebstahl oder Beschädigung seiner Ware selber verantwortlich.

Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.

 

6.Regelverstoss

Hält ein Händler eine der aufgeführten Regeln nicht ein, kann dies zum sofortigen Platzverweis und zum Ausschluss der Teilnahme an zukünftigen Zockerbörsen führen. Ebenfalls kann ein Hausverbot bis zum Ende der Messe ausgesprochen werden und im Falle des Nichteinhaltens die Polizei hinzugezogen und der Händler verzeigt werden.

 

7.Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Parteien ist Olten.

Version 1.1: 02.11.2022